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Orthopädische Sicherheitsschuhe

Die meisten Arbeitnehmer kommen mit normalen Sicherheitsschuhen wunderbar aus. Jedoch können Vorerkrankungen oder eine Fehlstellung der Füße dazu führen, dass schmerzhaftes Arbeiten ohne orthopädischen Sicherheitsschuhen nahezu unmöglich wird. Oft reichen orthopädische Einlagen aus, in manchen Fällen hilft jedoch nur eine Maßanfertigung. Die folgenden Modelle sind für orthopädische Einlagen geeignet – aber Vorsicht beim Versicherungsschutz, dazu unten mehr.



Notwendigkeit von orthopädischen Arbeitsschuhen

Als gesunder Arbeitnehmer kann man sich möglicherweise nicht immer genau vorstellen, wann ein orthopädischer Sicherheitsschuh von Nöten ist. Natürlich muss er auch alle Anforderungen an einen Sicherheitsschuh gemäß seiner Sicherheitsklasse (S1, S2, S3, S4, S5) erfüllen.

  • Diabetisches Fußsyndrom: Wie der Name schon sagt, tritt das diabetische Fußsyndrom in Verbindung mit Diabetes, der Zuckerkrankheit auf. Dabei kommt es zu Verletzungen am Fuß, die Aufgrund von schlechter Durchblutung kaum oder nicht mehr abheilen. Ein Abklingen der Nerven führt dann oft noch dazu, dass die Wunden nicht sofort bemerkt werden. Wenn diese dann noch weiter in den Fuß hinein reichen, können sie sich noch weiter entzünden. Amputationen sind in manchen Fällen das letzte Mittel.
  • Verkürztes Bein: Wenn ein Fuß kürzer als der andere ausfällt, dann führt das nicht nur dazu, dass das Gehen schwer fällt, sondern auch zu Rückenschmerzen. Der Rücken weist dabei eine Fehlstellung auf, die mit Schmerzen verbunden ist. Ein paar Zentimeter kann man durch spezielle Schuhmodelle wieder ausgleichen.
  • Weitere Fehlstellungen: Es gibt noch weitere Fehlstellungen am Fuß oder den Beinen (O-Beine, X-Beine, Fußfehlstellung), die in der Folge zu Knieschmerzen oder einer stärkeren Belastung anderer Fußregionen führen. Durch eine orthopädische Einlegesohle oder eine Anpassung der Sohle kann eine Überlastung einzelner Bereiche gemildert werden.

Einlage oder Schuhe

Die Frage ob ein orthopädischer Schuh oder Einlagen Abhilfe schaffen können lässt sich nur von Fall zu Fall entscheiden.

  • Je schwerwiegender die Fehlstellung des Fußes oder die Krankheit, sind meist Sonderanfertigungen notwendig, um ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen.
  • Sonderanfertigungen werden jedoch in aller Regel nicht vom Arbeitnehmer übernommen. Möglicherweise lohnt es sich mit der Krankenkasse in Kontakt zu treten.
  • Sollten es nur leichte Einschränkungen sein, beispielsweise leichte Fußschmerzen durch einen Senkfuß, Spreizfuß oder ähnliches, dann sollten zunächst Schuheinlagen ausprobiert werden.

Achtung: Versicherungsschutz

Sicherheitsschuhe sind zertifiziert, dass sie bestimmten Lasten und Anforderungen standhalten – aber nur so wie sie hergestellt wurden. Es dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, sonst kann der Versicherungsschutz verloren gehen! Daher sollten nur Einlagen verwendet werden, die explizit für den vorhandenen Schuh zertifiziert worden sind.

Achtet daher auf den Zusatz in der Artikelbeschreibung, dass die Schuhe zertifiziert sind zum Tragen von orthopädischen Einlagen.